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Vom Kampf gegen Windmühlen

Er hat verheißungsvoll gestartet, der Wohnrechtskonvent, der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung initiiert wurde. Von Experten und interessierten Bürgern verfasste Ideen zur Zukunft des Wohnens in Österreich wurden gesammelt und zum Teil heiß diskutiert. Darunter auch Beiträge der Vorarlberger Eigentümervereinigung. Unsere seit vielen Jahren erhobene Forderung nach Einführung der Kategorie „Kleiner Vermieter“ im MRG fand überaus viel Beachtung – und war einer der meistgeklickten Beiträge im Forum des Mietrechtskonvents. Wenig überraschend, wäre diese Differenzierung zwischen gewerblichen Vermietern und kleinen Privatvermietern mit maximal fünf Wohnungen doch längst überfällig. Das MRG wurde einst als Mieterschutz konzipiert – und hat in dieser Hinsicht etwa in Wien, wo große Wohnbaukonzerne den Mietmarkt bestimmen, mitunter noch seine Berechtigung. Nur: In Vorarlberg und auch in anderen Bundesländern herrschen andere Rahmenbedingungen, die Struktur des Wohnungsmarktes ist hier nicht ansatzweise mit jener der Bundeshauptstadt zu vergleichen. In Vorarlberg sind es familiäre Strukturen, die den Wohnungsmarkt bestimmen. Kleinvermieter, die eine oder zwei Wohnungen vermieten, die zum Teil aus der Erbmasse der Eltern übernommen wurden – und zu denen in der Regel eine enge emotionale Bindung besteht. Vermieter und Mieter kennen sich gut – und pflegen in den allermeisten Fällen ein sehr gutes Verhältnis zueinander. Und trotzdem: Ein kleiner Fehler in der Vertragserstellung, und der Eigentümer wird hierzulande mit der selben Wucht des MRG getroffen, wie der Wohnungskonzern in Wien. Das ist weder fair, noch zeitgemäß – und führt zu Leerstand und den bekannten Problemen am Wohnungsmarkt.

In Wien scheint man dieses Problem trotz schöner Bekenntnisse im Vorfeld des Wohnrechtskonvents nicht erkannt zu haben. Die Idee des „Kleinen Vermieters“ wird von den Experten nicht als relevant für die weitere Vertiefung angesehen. Überraschend ist das mit Blick auf die Zusammensetzung des Expertengremiums allerdings nicht. Im Verein Wohn-Bau-Politik, der den Wohnrechtskonvent durchgeführt hat, sind klare politische Stoßrichtungen zu verorten, die nicht von Wien als Mittelpunkt aller Bemühungen abrücken. Der Ruf nach Verländerung des MRG muss daher wieder lauter werden.