Unangenehme Tatsache
Die Leerstandsabgabe ist seit Anfang des Jahres nicht mehr nur drohendes Schlagwort, sie ist eine unangenehme Tatsache geworden. Fast 50 Vorarlberger Gemeinden haben sie bereits eingeführt. Die VEV hat sich seit Jahren deutlich gegen eine solche zusätzliche Abgabe für Eigentümer ausgesprochen, immer wieder auf die nachvollziehbaren Gründe verwiesen, warum sich Eigentümer gegen eine Vermietung ihrer Immobilie entscheiden – auch im Rahmen einer Umfrage. Deutlich wurde: Eigentümer von Immobilien entschließen sich nicht aus Jux und Tollerei gegen eine Vermietung. Sie haben häufig Angst vor den damit einhergehenden Verpflichtungen und Haftungen, vor zusätzlichen, nicht mehr stemmbaren Kosten, die die Vermietung zum Verlustgeschäft machen können. Die jetzige Leerstandsabgabe ist, so wie es Verfassungsrechtsexperte em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber im Interview mit der Haus & Grund erklärt, eine reine Belästigungsabgabe, die die Gemeindekassen füllen soll. Als Maßnahme zur Mobilisierung des Leerstandes, wie sie uns verkauft wird, ist sie jedoch nicht dienlich, bestätigt auch Weber.
Es gibt aber auch gute Neuigkeiten. Mit dieser Ausgabe starten wir eine kleine Steuerkolumne. Vorstandsmitglied und Kanzleiinhaber MMag. Dr. Martin Achleitner wird zukünftig Eigentümer über wichtige steuerrechtliche Aspekte und Möglichkeiten informieren. Den ersten Teil widmet er direkt der Abzugsfähigkeit von Ausgaben für Vermieter und private Immobilieneigentümer. Ein spannendes und wichtiges Thema.