Vorarlberger Eigentümervereinigung
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Jeder darf mitreden - nur der Eigentümer nicht

10.August 2026

Zwischen Land und Gemeinden ist Bewegung in die Raumplanung gekommen. Das Land novelliert das Raumplanungsrecht – und diesmal sitzt die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) von Beginn an mit am Tisch. Nicht als Kommentator, der am Ende eines Begutachtungsverfahrens eine Stellungnahme abgibt, sondern als Mitgestalter. Das ist gut so. Eine Art Zusammenarbeit 2.0.

Und wir bringen ein Anliegen an diesen Tisch mit, das viele unserer Mitglieder ganz unmittelbar betrifft: die Frage, wer eigentlich über den eigenen Grund & Boden entscheiden darf. Heute tut das die Gemeinde. Sie beschließt den Flächenwidmungsplan und legt per
Verordnung fest, was Bauland ist und was nicht. Was gestern noch Bauland war, kann morgen zurückgewidmet sein – zur grünen Wiese. Und dagegen? Keine Berufung, kein Rechtsmittel, kein Verfahren.

Das ist schwer zu erklären. Wer auf seinem Grund ein umweltrelevantes Vorhaben plant, muss hinnehmen, dass sich jede Umweltorganisation anmeldet, mitredet und eine Prüfung verlangt. Bei der Widmung des eigenen Grundstücks aber – die über Familienplanung, Vorsorge und manchmal die ganze Existenz entscheidet – hat der Eigentümer kein Wort. Überspitzt gesagt: Jede Hundeabgabe lässt sich bis zum Verfassungsgerichtshof bekämpfen, die Umwidmung des eigenen Grund und Bodens nicht.

Das wollen wir ändern. Wir werden die Novelle nutzen, um echte Berufungsmöglichkeiten einzufordern – damit auch die Widmung in einem ordentlichen Verwaltungsverfahren überprüfbar wird. Es geht um den Eigentümer in seinem ureigensten Recht. Und dieses Recht verdient nicht weniger Schutz als eine Hundeabgabe.

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