zurück zur Übersicht

Funktionierende Partnerschaft

Es war ein turbulenter Frühling. Die Covid-19-Krise und der damit verbundene Lockdown hat die Welt völlig unvorbereitet auf dem falschen Fuß erwischt. Die entstandenen „Scherben“ werden uns noch länger begleiten, die Aufarbeitung wird dauern. Und doch hat sich in der Krise auch eines gezeigt: das „Miteinander“ funktioniert – etwa im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Die Covid-19-Krise hat in der Geschäftsstelle der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) zu zahlreichen Anfragen geführt, viele besorgte Vermieter haben sich gemeldet. Nicht aber, um die Möglichkeiten einer Kündigung eines zahlungsunfähig gewordenen Mieters zu prüfen, wie es das gezeichnete Bild des „bösen Vermieters“ von unterschiedlichen Interessenvertretungen vermuten lassen würde. Im Gegenteil: Das Gros der Anfragen behandelte vielmehr die rechtliche Begleitung von Mietnachlässen – bei Geschäftsräumlichkeiten gleichermaßen wie bei Privatwohnungen.

Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter in Vorarlberg ist generell ein gutes – zurückzuführen auch auf den hierzulande kleinstrukturierten Mietmarkt. Die meisten Vermieter in Vorarlberg suchen ihre Mieter noch persönlich, kennen die Menschen, die in ihrer Wohnung bzw. in ihrem Haus leben – und haben daher nicht nur zum Objekt eine starke Bindung, sondern knüpfen auch zu den Menschen darin ein Naheverhältnis. Wenig überraschend also, dass Mietausfälle und -rückstände nur in den seltensten Fällen vor Gericht landen – und die Zahlen der Delogierungsprävention des ifs über Jahre hinweg konstant niedrig sind.

Zweifelsohne gibt es auch in Vorarlberg schwarze Schafe. Und trotzdem zeigt sich, dass das Bild des Mietmarkts hierzulande ein fundamental anderes ist, als beispielsweise im großgewerblich-geprägten Mietmarkt Wien. Höchst an der Zeit also, diesen Unterschieden im Rahmen eines modernen Mietrechtsgesetzes (MRG) Raum zu verschaffen – und Vermietern und Mietern einfach auch einmal Danke zu sagen!