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Aufatmen in der Immobranche

20. Dezember 2024

Wer Anfang Dezember genau hinhörte, konnte das tiefe Aufatmen der Immobilienwelt sogar hören. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) gab am 3. Dezember bekannt, dass die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (besser bekannt als KIM-V) mit 30. Juli 2025 auslaufen wird. Und mit ihr die strengen Einschränkungen für Banken bei der Vergabe von Wohnkrediten. Die Vorgaben hätten ihren Zweck erfüllt, heißt es von Seiten der FMSG – es habe weniger Kreditausfälle gegeben, die Banken seien nun besser kapitalisiert. Und: Das Gremium geht davon aus, dass die Banken die KIM-V-Standards auch ohne aktive Verordnung aufrechterhalten werden. Würde bedeuten? Eigenmittelanteil bei mindestens 20 Prozent, Rückzahlungsrate in Höhe von maximal 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens – und eine maximale Finanzierungsdauer von 35 Jahren. Wenn man die Reaktionen von Bankenvertretern auf das Ende der KIM-V richtig deutet, dürfte dieser Wunsch der FMSG an das Christkind aber wohl unerfüllt bleiben.

Das Ende der KIM-V ist ein guter und richtiger Schritt, um Jüngeren den Zugang zum Immobilienerwerb wieder zu vereinfachen. Und doch ist es blauäugig anzunehmen, dass damit alle Probleme beseitigt wären. Fakt ist: Die Banken hatten auch bisher Ausnahmekontingente zur Verfügung, die aber nicht ausgeschöpft wurden. Daher muss jetzt auch der Staat seine Hausaufgaben machen und dafür Sorge tragen, dass allen voran die Baukosten wieder sinken. Die Befreiung der Grundbucheintragungsgebühr
war wichtig. Nun müssen aber konsequent weitere Gebühren auf den Prüfstand gestellt – und allen voran die exorbitant strengen Bauvorschriften unter die Lupe genommen werden. Sie sind es, die die Baukosten in den vergangenen Jahren massiv ansteigen ließen. Bayerns Landtag hat bereits eine erste Steilvorlage gesetzt und das Baugesetz durchforstet. Die neuen Regierungen in Land und Bund sind gefordert!

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