Verfassungswidrige Corona-Verordnung: Was heißt das für Vermieter von Geschäftslokalen?
Leitartikel Haus & Grund Nr. 6/November-Dezember 2020:
Der 16. März 2020 wird nicht leicht vergessen werden. Der erste Lockdown begann. Die Corona-Schutzmaßnahmenverordnung trat in Kraft, die Corona-Regeln galten. Bedenken, ob der Verfassungswidrigkeit der Verordnung wurden früh geäußert. Mittlerweile ist bestätigt: Die Einwände waren teilweise berechtigt. Eine Tatsache, die für Vermieter von Geschäftsräumlichkeiten von Relevanz sein könnte.
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