Mag. Martin Schüssling
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VEV-Generalversammlung mit einem Vortrag zu Raumplanung und Grundverkehr

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) konnte im Kulturhaus in Dornbirn vor rund 200 Mitgliedern und Interessierten schon zum wiederholten Mal einen sehr erfreulichen Bericht zum abgelaufenen Vereinsjahr präsentieren: Auch im Jahr 2018 ungebrochener Mitgliederzuwachs und wieder über 14.500 Vorsprachen in der Geschäftsstelle. Präsident Dr. Markus Hagen zeigte sich sehr zufrieden: „Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die Vereinsarbeit wird in jeder Hinsicht geschätzt, und zwar sowohl in Sachen Rechtsberatung als auch Interessenvertretung für Eigentümerinnen und Eigentümer und Vermieterinnen und Vermieter.“

Die wichtigen Änderungen des Raumplanungs- und des Grundverkehrsgesetzes, die per 1. März 2019 in Kraft traten, hat die VEV zum Anlass genommen einen Expertenvortrag im Rahmen der Generalversammlung anzubieten. Notariatskandidat Mag. Martin Schüssling, Experte für Erb- und Vertragsrecht, insbesondere Immobilienrecht, aus dem Notariat Götze & Forster in Feldkirch, stellte die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf das Grundeigentum und die Immobilien dar.

Der Referent vertiefte insbesondere die folgenden Kernpunkte der Novelle: Nach dem neuen Grundverkehrsgesetz können unbebaute, gewidmete Baugrundstücke grundsätzlich nur mit der Verpflichtung erworben werden, diese innerhalb von 10 Jahren zu bebauen. Baut der Eigentümer nicht, kann es im schlimmsten Fall zu einer Zwangsversteigerung kommen. Neuwidmungen von Bauflächen sind gemäß Raumplanungsgesetz nun generell mit 7 Jahren befristet und müssen in diesem Zeitrahmen auch der Widmung entsprechend bebaut werden. Mit der Widmung ist auch das Mindestmaß der baulichen Nutzung und eine Folgewidmung festzulegen, die bei nicht fristgerechter Verwendung zum Tragen kommt (Rückwidmung).

Weiters kann die Gemeinde Verdichtungszonen mit einem Mindestmaß an baulicher Nutzung festlegen, was beispielsweise den Bau eines Einfamilienhauses unmöglich machen kam. Diese neue Bestimmung des Raumplanungsgesetzes betrifft nicht nur Neuerwerbungen, sondern auch Grundstücke die seit Generationen in Familienbesitz sind.

Bereits einleitend zum Expertenvortrag wies Präsident Dr. Markus Hagen auf die neuerlichen massiven Eingriffe in das Eigentumsrecht hin. „Ob mit diesen Regelungen die Mobilisierung von Bauland gefördert und die Hortung verhindert wird, muss bezweifelt werden. Sicher ist, dass sich Investoren eher dem Wohnungsmarkt zuwenden werden und damit dort ein weiterer Preisanstieg zu erwarten ist.“

Unser Geschäftsjahr

Neben dem ausführlichen Vortrag zu den Neuerungen im Bereich Raumplanung und Grundverkehr durfte Präsident Markus Hagen aber auch heuer wieder die sehr erfreulichen Zahlen und Ergebnisse zum abgelaufenen Geschäftsjahr präsentieren. Über 550 neue Mitglieder, über 14.500 Vorsprachen und rund 850 Besucherinnen und Besucher bei den VEV-Expertenvorträgen sind die Erfolgsbilanz des Vereinsjahres 2018. „Die Vorarlberger Eigentümervereinigung ist mittlerweile eine nicht mehr wegzudenkende Serviceeinrichtung im Land, die durch qualitative Beratung und beharrliche Vertretung der Interessen der Eigentümer am Ball ist und bleibt“, so Präsident RA Dr. Markus Hagen.