Veranstaltungsnachbericht zu den Fachvorträgen "Trautes Heim - Glück allein? Wohnungseigentum und seine Tücken"
Insgesamt rund 500 Besucherinnen und Besucher bei den VEV-Fachvorträgen zum Wohnungseigentumsrecht
Am 14. Oktober 2025 und in der darauffolgenden Woche am 21. Oktober hat die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) zu zwei spannenden Vorträgen rund um das Thema Wohnungseigentum im Kulturhaus Dornbirn und im Vinomnasaal Rankweil eingeladen. Die beiden Vortragenden RA Frau Mag.a Gamze Eren-Yesilyurt und RA Herr Mag. Martin Brunner von der Kanzlei Blum, Hagen und Partner in Feldkirch konnten dabei die rechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentums beleuchten und den Besucherinnen und Besuchern einen spannenden Einblick in die Welt der Eigentümergemeinschaften gewähren.
Insgesamt fanden an diesen zwei Abenden rund 500 Gäste den Weg zu den Veranstaltungen und verfolgten mit großem Interesse die aufschlussreichen und gleichzeitig unterhaltsamen Vorträge der Referierenden.
Von der wahren eigentumsrechtlichen Bedeutung des Wohnungseigentums über die Eigentümergemeinschaft als eigene Rechtspersönlichkeit bis zu den Rechten und Pflichten einer bestellten Hausverwaltung und der einzelnen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer führten die Vortragenden das Publikum durch den jeweiligen Abend und präsentierten ihnen die wesentlichen Punkte, die alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohnanlage unbedingt kennen und beachten sollten.
Ausführlich behandelt wurde zunächst die Definition von Eigentum mit den unterschiedlichen Ausprägungen und Bedeutungen. Die Vortragenden schilderten dazu gut nachvollziehbar, was Wohnungseigentum als Miteigentum vom Alleineigentum unterscheidet. Insbesondere erklärten sie, dass mit dem Kauf einer Eigentumswohnung nicht das Eigentum am konkreten Objekt erworben wird, sondern ein Miteigentumsanteil an der gesamten Liegenschaft. Darüber hinaus wurde erläutert, dass die Begründung von Wohnungseigentum – als Sonderform des Miteigentums – notwendig ist, um das Objekt alleine benützen zu dürfen. Durch greifbare Praxisbeispiele und unter Einbeziehung des Publikums konnte schließlich das Verständnis über das Wesen des Miteigentums und das damit verbundene Mitspracherecht der anderen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer gefördert werden.
Anschließend leiteten die beiden Vortragenden das Publikum mit umfangreichen Informationen und ausführlichen Beispielen zu den Themen Verwaltung der Liegenschaft und Hausverwalter:in, Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt sowie Eigentümerversammlung durch den Abend. Zudem gaben sie hilfreiche Tipps und Tricks zur Beschlussfassung und Beschlussanfechtung und Handlungsmöglichkeiten einzelner Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer im Rahmen von Individual- und Minderheitsrechten.
Abgeschlossen wurden die Vorträge wieder mit den lehrreichen Worten: „Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lassen Sie sich beraten!“
Danach beantworteten Frau Mag.a Eren-Yesilyurt und Herr Mag. Brunner – wie bei den VEV-Fachvorträgen üblich – Fragen aus dem Publikum.
Die Vorarlberger Eigentümervereinigung bedankt sich herzlich bei den Vortragenden Frau Mag.a Gamze Eren-Yesilyurt und Herr Mag. Martin Brunner sowie bei allen Besucherinnen und Besuchern, die die Veranstaltungen jeweils zu einem durchwegs positiven Erlebnis machten.
Mit Vorfreude blicken wir auf das kommende Jahr und hoffen, erneut zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer zu unseren Vorträgen begrüßen zu dürfen.
