Veranstaltungsnachbericht zu den Fachvorträgen "Was Vermieterinnen und Vermieter wissen sollten"
Insgesamt rund 1.000 Besucherinnen und Besucher bei den VEV-Fachvorträgen zum Mietrecht
Die Vorarlberger Eigentümervereinigung bot am Montag, dem 25. November 2024, im Vinomnasaal Rankweil und am darauffolgenden Montag, dem 2. Dezember 2024, im Kulturhaus Dornbirn mit der Veranstaltungsreihe „Was Vermieterinnen und Vermieter wissen sollten“ jeweils einen interessanten Vortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Vermietungen.
Die beiden Vortragenden RA Frau Mag.a Gamze Eren-Yesilyurt und RA Herr Mag. Martin Brunner von der Kanzlei Blum, Hagen und Partner in Feldkirch gaben einen verständlichen und auch unterhaltsamen Einblick in die Welt der Vermietungen.
Insgesamt fanden an diesen zwei Abenden rund 1.000 Besucherinnen und Besucher den Weg zu den Veranstaltungen und verfolgten mit großem Interesse die aufschlussreichen und gleichzeitig unterhaltsamen Vorträge. Die Veranstaltungssäle waren an beiden Terminen voll besetzt.
Chronologisch – also von der Anbahnung eines Mietvertrages, über den Beginn und Verlauf eines Mietverhältnisses bis hin zur Beendigung – führten die Vortragenden die Zuhörerinnen und Zuhörer durch den jeweiligen Abend und präsentierten ihnen in verständlicher Weise die wesentlichen Punkte, die jede Vermieterin und jeder Vermieter unbedingt kennen und beachten sollte.
Im Auftakt schilderten Frau Mag.a Eren-Yesilyurt und Herr Mag. Brunner, wie wichtig es ist, seine Vertragspartnerin bzw. seinen Vertragspartner zu kennen, und zogen diesbezüglich sogar einen greifbaren Vergleich zur Ehe: Auch in diesem Zusammenhang will man nämlich in der Regel umfassende Kenntnis über die privaten Verhältnisse der ausgewählten Person erlangen, bevor man sich an sie bindet. Daher ist es beispielsweise sinnvoll, sich zusätzliche Informationen zu Mietinteressenten einzuholen, wie zum Beispiel zu deren finanziellen Situationen.
Sodann erklärten sie, wie komplex die Materie des Mietrechts ist, und dass die rechtliche Beurteilung eines Mietverhältnisses – und damit auch die korrekte Vertragsgestaltung – davon abhängt, in welchen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes das konkrete Mietverhältnis fällt. Es wurden die verschiedenen Anwendungsbereiche deutlich gemacht und die Empfehlung ausgesprochen, bei Unsicherheiten über die Einordnung Expertinnen und Experten zu Rate zu ziehen.
Zum anderen sind die Vortragenden intensiv auf die richtige Befristung von Mietverträgen eingegangen und haben dies den Besucherinnen und Besuchern anhand von nachvollziehbaren Praxisbeispielen verdeutlicht. Gerade bei der Befristung wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass das Mietrecht sehr zum Nachteil von Vermieterinnen und Vermietern ausgestaltet ist und es in diesem Bereich Stolperfallen gibt, denen aber durch einschlägiges Fachwissen entgegengewirkt werden kann. So sollen vor allem unbefristete Mietverhältnisse vermieden werden und damit einhergehend soll Kenntnis über eine allenfalls gesetzlich vorgegebene Mindestbefristungsdauer bestehen.
Außerdem wurden von Frau Mag.a Eren-Yesilyurt und Herr Mag. Brunner die Betriebskosten im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sowie im Ausnahmebereich veranschaulicht. Im Teilanwendungs- sowie im Vollausnahmebereich des Mietrechtsgesetzes wiesen die Vortragenden explizit darauf hin, dass ohne eindeutige vertragliche Reglung alle Lasten und Abgaben, also alle Betriebskosten, von den Vermieterinnen und Vermietern zu tragen sind, was im Publikum zu entsetzten Blicken führte.
Anschließend kam es noch zu näheren Ausführungen zur Zulässigkeit von Veränderungen des Mietobjektes sowie zu den Erhaltungs- und Wartungspflichten im Rahmen eines Mietverhältnisses. Auch hier wurden die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anwendungsbereichen des Mietrechtsgesetzes deutlich sichtbar gemacht und den Besucherinnen und Besuchern wiederum anhand von praxisbezogenen Beispielen geschildert.
Nach diesen Themen ging es dann weiter zur Beendigung von Mietverhältnissen und die Vortragenden nahmen insbesondere Bezug darauf, wie schwer es Vermieterinnen und Vermietern im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes gemacht wird, ein Mietverhältnis aufzukündigen, und unter welchen Voraussetzungen eine Auflösung dennoch durchsetzbar sein kann. Sie machten aber eingehend darauf aufmerksam, dass das Vorliegen der Voraussetzungen immer im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen ist und eine Abschätzung in der Praxis oft schwer fällt.
Abgerundet wurden die Vorträge jeweils mit Informationen und Tipps zum Thema Zurückstellung bzw. Räumung des Mietobjektes sowie mit dem Hinweis auf die Bedeutsamkeit der Kaution. Die Vortragenden gingen insbesondere auf die Wichtigkeit der Erstellung eines Übergabe- bzw. Übernahmeprotokoll zu Beginn und bei Beendigung eines Mietverhältnisses ein und gaben Aufschluss darüber, wann es gerechtfertigt ist, die Kaution oder Teile davon zurückzubehalten. Insbesondere wurden auch die allseits bekannten, aber nicht näher definierten Begriffe „gewöhnliche Abnutzung“ und „besenrein“ näher erörtert.
Abgeschlossen wurde der Vortrag mit den lehrreichen Worten:
„Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lassen Sie sich beraten!“
Im Anschluss beantworteten Frau Mag.a Eren-Yesilyurt und Herr Mag. Brunner – wie bei den VEV-Fachvorträgen üblich – noch Fragen aus dem Publikum.
Die Vorarlberger Eigentümervereinigung bedankt sich herzlich bei den Vortragenden Frau Mag.a Gamze Eren-Yesilyurt und Herr Mag. Martin Brunner sowie bei allen Besucherinnen und Besuchern, die die Veranstaltungen jeweils zu einem durchwegs positiven Erlebnis machten.