Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Markl
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Mietrecht: Über 550 Besucher beim VEV-Expertenvortrag

Dornbirn – Die Vorarlberger Eigentümervereinigung VEV bot am Montag, dem 18.11.19 mit dem Expertenvortrag „Grundwissen zur Vermietung“ den Vermieterinnen und Vermietern die Möglichkeit sich rechtlich auf den aktuellsten Stand zu bringen. Insgesamt fanden an diesem Abend rund 550 Besucherinnen und Besucher den Weg ins Kulturhaus Dornbirn. Ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Markl (Universität Innsbruck), präsentierte die wesentlichsten Punkte, die jede Vermieterin und jeder Vermieter unbedingt kennen und beachten muss.

Eingangs schilderte Prof. Markl wie komplex die Materie des Mietrechts ist und welche Fallen es für Vermieterinnen und Vermieter gibt. Zum einen wurden die verschiedenen Anwendungsbereiche des Mietrechts deutlich gemacht und darauf hingewiesen, dass es in der Praxis jedenfalls sinnvoll ist bei Unsicherheiten über den Anwendungsbereich Experten beizuziehen. Da die richtige Eingliederung in den jeweiligen Anwendungsbereich essenziell für die korrekte Vertragserstellung ist. Zum anderen ist Prof. Markl intensiv auf die richtige Befristung von Mietverträgen eingegangen und hat dies auch anhand von zahlreichen Praxisbeispielen den Besucherinnen und Besuchern veranschaulicht. Gerade bei der Befristung wurde wiederrum deutlich zum Ausdruck gebracht wie vermieterfeindlich das Mietrecht ist und es auch hier diverse Stolperfallen für die Vermieterin, den Vermieter gibt. Diesen Fallen kann nur durch rechtliches Wissen der Vermieterinnen/dem Vermieter und kompetente Rechtsberatung entgegengewirkt werden. So sollen vor allem unkündbare/unbefristete Mietverhältnisse vermieden werden.

Im Weitern wurde von Prof. Markl das Thema Erhaltungspflichten, sowohl im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sowie im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch näher ausgeführt. Auch hier wurden die Unterschiede zwischen den verschiedenen Anwendungsbereichen des Mietrechtsgesetzes deutlich sichtbar und den Besuchern wiederum anhand von praxisbezogenen Beispielen geschildert.

Nach den Themen Erhaltung und Wartung ging es dann weiter mit der Mietzinsminderung. „Der Mieter hat das Recht auf Mietzinsminderung, falls die Wohnung nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht bzw. wenn der Mieter wesentlich im vereinbarten Gebrauch beeinträchtigt ist“, so Prof. Markl. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, kann eine vorübergehende Reduktion der Mietzinszahlung an den Vermieter/die Vermieterin berechtigt sein. Vom Vortragenden wurde veranschaulicht, dass dieser Anspruch verschuldensunabhängig möglich ist, jedoch eine Anzeigepflicht des Mieters an den Vermieter bzw. an die Vermieterin besteht. Um bei verschiedenen Sachverhalten aufzeigen zu können in welcher Höhe in etwa die Mietzinsminderung berechtigt ist, trägt Prof. Markl eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen vor. Einige Beispiele sorgten aufgrund der zum Teil geringen Prozentsatzhöhe an Mietzinsminderung bei den Besuchern für Verwunderung.

Prof. Markl betonte in seinem Vortrag auch die Bedeutung der Kaution und die möglichen Fallen. Gegen Ende des Vortrages wurden noch die Betriebskosten im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sowie im Ausnahmebereich veranschaulicht. Im Ausnahmebereich wies der Experte explizit darauf hin, dass ohne vertragliche Reglung alle Lasten und Abgaben so auch die Betriebskosten der Vermieter bzw. die Vermieterin zu tragen hat. Abgerundet wurde der VEV Expertenvortrag mit der Beendigung der Mietverhältnisse. Hier wurde abermals festgehalten, dass ein Ungleichgewicht zwischen Vermieter und Mieter im österreichischen Mietrecht besteht.

Nach dem VEV-Vortrag stand Prof. Markl dem Publikum – wie bei VEV-Expertenvorträgen üblich – Rede und Antwort. Der Experte beantwortete ausführlich die zahlreichen Fragen aus dem Publikum.

Die Vorarlberger Eigentümervereinigung hat den Experten-Vortrag aufgezeichnet und stellt diesen gerne demnächst auf der VEV-Website allen Interessenten zum Nachhören zur Verfügung. Zum Nachlesen können die Vortragsunterlagen von Prof. Markl in der VEV-Geschäftsstelle kostenlos bestellt werden.

Expertenvortrag zum Nachhören