Aktuelles zum Wohnrecht

Verwaltungsentgelt ab 2021 bis 2023

Mit Jahresbeginn 2023 ändert sich die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale (= Verwaltungskostensatz). Sie erhöht sich auf 4,23 Euro netto je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr.

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Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab 1. April 2022

Seit dem 1. April 2022 gilt der neue mietrechtliche Richtwert von € 9,44 netto pro Quadratmeter. Das heißt, dass die Berechnung des Mietzinses für neue Mietverträge ab dem 1. April 2022 auf Basis dieses neuen Richtwertes erfolgen kann.

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Nächste Richtwertmieten-Anpassung erst 2022

Normalerweise erfolgt die Indexanpassung der Richtwertmieten alle zwei Jahre, das ist auch gesetzlich entsprechend festgelegt und würde dieses Jahr im April anstehen. Aufgrund der Corona-Krise wird die Valorisierung auf das nächste Jahr verschoben.

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Schimmelbildung in Mietwohnungen

Plötzlich und unerwartet kommt es vermehrt in den Herbst-/Wintermonaten zur Schimmelbildung im Wohnraum. Schuld daran ist das Vorhandensein von Feuchtigkeit, die den Schimmel entstehen lässt bzw. das Wachstum fördert. Aber was sind nun die Mieter- und was die Vermieterpflichten beim Vorliegen von Schimmel im Mietobjekt? Auch zu diesem Thema hat der Oberste Gerichtshof schon vermehrt Entscheidungen getroffen.

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OGH Entscheidung 2 Ob 134/19y - Verstoß gegen Haustierverbot

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich eine Entscheidung zur Mietvertragskündigung getroffen. Grund für die Kündigung soll der Verstoß des Mieters gegen ein vertraglich vereinbartes Tierhalteverbot sein.

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Wohnrechtsnovelle 2015 - Die Rechtssicherheit für Eigentümer an Bedingungen geknüpft

Ende letzten Jahres konnte sich die Bundesregierung doch noch zu einer Wohnrechtsnovelle durchringen, im Rahmen derer ein rechtlicher Graubereich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) beseitigt wurde.

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Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

Seit dem 13. Juni 2014 gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz FAGG). Dieses Gesetz bringt zahlreiche zusätzliche Informations- und Hinweispflichten mit sich.

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Neuregelung der Fälligkeit von Mietzinszahlungen

Noch im März 2013 soll das neue Zahlungsverzugsgesetz in Kraft treten. Das bedeutet, dass es zu einer grundlegenden Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt.

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