Seit dem 13. Juni 2014 gilt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (kurz FAGG). Dieses Gesetz bringt zahlreiche zusätzliche Informations- und Hinweispflichten mit sich.
Noch im März 2013 soll das neue Zahlungsverzugsgesetz in Kraft treten. Das bedeutet, dass es zu einer grundlegenden Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kommt.