Keine Mietvertragsgebühr für Wohnungsmietverträge ab 11.11.2017
Für alle ab dem 11. November 2017 geschlossenen, das heißt unterschriebenen (!) Wohnungsmietverträge muss keine Mietvertragsgebühr mehr an das Finanzamt abgeführt werden. Die Gebühr für Miet- und Pachtverträge über Gewerbeobjekte, das heißt Geschäftsräumlichkeiten jeglicher Art, bleibt jedoch unverändert aufrecht.
weiterlesen