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Wichtige mietrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel

Mindestbefristungsdauer und Wertsicherung betroffen

Mit dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz treten mit 01. Jänner 2026 wesentliche Änderungen in Kraft.
Unter anderem wird die Mindestbefristung bei Wohnungsmietverträgen von drei auf fünf Jahre angehoben.
Außerdem kommt es zur Deckelung der vertraglichen Wertsicherung von Mietzinsen bei Wohnungsmietverträgen. Erstmals greift der Gesetzgeber damit auch in bestehende Mietverhältnisse ein.
Die Änderung tritt zwar mit 01. Jänner 2026 in Kraft. Jedoch dürfen durch die neuen gesetzlichen Vorgaben alle Indexanpassungen erst im April 2026 vorgenommen werden. Da für den neuen Berechnungsmechanismus die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI 2020) des vorangegangenen Kalenderjahres maßgeblich ist, können neue Berechnungen für die Mietzinsanpassung frühestens Ende Februar erfolgen.

Hier geht’s zum ausführlichen Informationsblatt.