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Die Verwaltungskostenpauschale

Mit 01. Februar 2018 ändert sich die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale (= Verwaltungskostensatz). Sie erhöht sich auf 3,60 Euro netto je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr. Für das Jahr 2018 ergibt sich daher ein Mischsatz in der Höhe von 3,59 Euro je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr.


Zuletzt änderte sich die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale per 01. April 2014. Sie betrug seither unverändert 3,43 Euro netto je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr.
Gemäß § 22 Mietrechtsgesetz darf ein Vermieter – im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes - zur Deckung der Auslagen für die Verwaltung des Hauses ein Verwaltungshonorar verlangen.


Bei Fragen dazu berät Sie gerne auch das Team der VEV Geschäftsstelle.