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Verwaltungsentgelt ab 2021 bis 2023

Mit Jahresbeginn 2023 ändert sich die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale (= Verwaltungskostensatz). Sie erhöht sich auf 4,23 Euro netto je Quadratmeter Nutzfläche und Jahr.

§ 22 MRG (Mietrechtsgesetz) Verwaltungsentgelt

  • Abrechnungsjahr 2021: netto € 3,60 pro m² / Jahr
  • Abrechnungsjahr 2022: netto € 3,91 pro m² / Jahr (Mischsatz)
  • Abrechnungsjahr 2023: netto € 4,23 pro m² / Jahr

Bei Fragen dazu berät Sie gerne auch das Team der VEV Geschäftsstelle.