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Verwaltungsentgelt 2025

Die mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale (= Verwaltungskostensatz) bleibt für das Abrechnungsjahr 2025 gleich hoch wie für das Abrechnungsjahr 2024 und beträgt daher 4,47 Euro netto pro Quadratmeter Nutzfläche.

§ 22 MRG (Mietrechtsgesetz) Verwaltungsentgelt

  • Abrechnungsjahr 2022: netto € 3,91 pro m² / Jahr
  • Abrechnungsjahr 2023: netto € 4,23 pro m² / Jahr
  • Abrechnungsjahr 2024: netto € 4,47 pro m² / Jahr
  • Abrechnungsjahr 2025: netto € 4,47 pro m² / Jahr

Bei Fragen dazu berät Sie gerne auch das Team der VEV Geschäftsstelle.