Rechtsupdate
Änderung des WEG
Die Änderung des WEG bringt seit 01. September 2024 Erleichterung für die Errichtung von Balkonkraftwerken in Wohnanlagen in zweierlei Hinsicht:
* Privilegierung im gerichtlichen Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Anbringung von PV-Anlagen oder Solarpaneelen zur Versorgung des eigenen Wohnungseigentumsobjekts
* Zustimmungsfiktion hinsichtlich der Anbringung steckfertiger Kleinsterzeugungsanlagen (< 0,8 kW) an Balkonen oder Terrassen nach zwei Monaten ab Verständigung der übrigen Wohnungseigentümer ohne Widerspruch
Weitere Informationen dazu gibt es in unserer Fachzeitschrift Haus & Grund Nr. 4/2024 oder durch Kontaktaufnahme mit unserer Geschäftsstelle.