Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab 1. April 2026
Ab dem 1. April 2026 gilt der neue mietrechtliche Richtwert von € 10,35 netto pro Quadratmeter (ohne Zu- und Abschläge). Das heißt, dass die Berechnung des Mietzinses für neue Mietverträge ab dem 1. April 2026 auf Basis dieses neuen Richtwertes erfolgen kann.
Für befristete Mietverträge ist ein gesetzlich vorgegebener Befristungsabschlag von 25 % zu berücksichtigen. Für befristete Mietverhältnisse verringert sich der Richtwert in Vorarlberg (ohne Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen) also auf € 7,76 netto pro m² Nutzfläche.
Das Richtwertesystem kommt bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern, die vor dem 8.5.1945 erbaut wurden, zur Anwendung. Somit sind auch Vermieter in Vorarlberg von dieser Regelung betroffen.
Mietzinserhöhungen bei bestehenden Richtwertmietverträgen, die eine entsprechende Wertsicherungsvereinbarung haben, können ab der Mietzinsperiode Mai 2026 begehrt werden.
Die nächste Anpassung der Richtwerte soll per 1. April 2027 erfolgen.
Weitere Informationen zum Richtwertmietzins finden Sie hier.
