Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab 1. April 2023
Ab dem 1. April 2023 gilt der neue mietrechtliche Richtwert von € 10,25 netto pro Quadratmeter (ohne Zu- und Abschläge). Das heißt, dass die Berechnung des Mietzinses für neue Mietverträge ab dem 1. April 2023 auf Basis dieses neuen Richtwertes erfolgen kann.
Das Richtwertesystem kommt bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern, die vor dem 8.5.1945 erbaut wurden, zur Anwendung. Somit sind auch Vermieter in Vorarlberg von dieser Regelung betroffen.
Mietzinserhöhungen bei bestehenden Richtwertmietverträgen, die eine entsprechende Wertsicherungsvereinbarung haben, können ab der Mietzinsperiode Mai 2023 begehrt werden.
Die nächste Anpassung der Richtwerte soll per 1. April 2025 erfolgen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der VEV Geschäftsstelle.