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Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab 1. April 2022

Seit dem 1. April 2022 gilt der neue mietrechtliche Richtwert von € 9,44 netto pro Quadratmeter (ohne Zu- und Abschläge). Das heißt, dass die Berechnung des Mietzinses für neue Mietverträge ab dem 1. April 2022 auf Basis dieses neuen Richtwertes erfolgen kann.

Das Richtwertesystem kommt bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern, die vor dem 8.5.1945 erbaut wurden, zur Anwendung. Somit sind auch Vermieter in Vorarlberg von dieser Regelung betroffen.

Mietzinserhöhungen bei bestehenden Richtwertmietverträgen, die eine entsprechende Wertsicherungsvereinbarung haben, können ab der Mietzinsperiode Mai 2022 begehrt werden.

Die nächste Anpassung der Richtwerte soll per 1. April 2023 erfolgen. Ab dem Jahr 2023 soll dann wieder zum bisherigen Zweijahresrhythmus zurückgekehrt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team der VEV Geschäftsstelle.