Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab 1. April 2019
Ab dem 1. April 2019 wird der neue mietrechtliche Richtwert von € 8,92 netto pro Quadratmeter (ohne Zu- und Abschläge) gelten. Dies bedeutet, dass die Richtwertmietzinsberechnung für neue Mietverträge ab dem 1. April 2019 auf Basis des neuen Richtwertes erfolgen kann.
Das Richtwertesystem kommt bei Wohnungen in Mehrparteienhäusern, die vor dem 8.5.1945 erbaut wurden, zur Anwendung. Somit sind auch Vermieter in Vorarlberg von dieser Regelung betroffen.
Mietzinserhöhungen bei bestehenden Richtwertmietverträgen, die eine entsprechende Wertsicherungsvereinbarung haben, können ab der Mietzinsperiode Mai 2019 begehrt werden. Das Schreiben an den Mieter zur Mietzinserhöhung darf erst nach Wirksamwerden der Veränderung, also nicht vor dem 1. April 2019, abgeschickt werden. Damit der erhöhte Mietzins ab dem 5. Mai 2019 wirksam wird, muss das Schreiben spätestens am 21. April, also 14 Tage vor dem Zinstermin, beim Mieter einlangen.
Zu den Fragen, wie und wann Sie nun den Mietzins erhöhen können berät Sie auch gerne das Team der VEV Geschäftsstelle.