Keine Mietvertragsgebühr für Wohnungsmietverträge ab 11.11.2017
Noch kurz vor der Nationalratswahl am 12. Oktober 2017 wurde die Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Wohnungsmietverträge in Wien beschlossen. Da dabei kein konkretes Abschaffungsdatum beschlossen wurde, tritt diese Gesetzesnovelle am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. - Da dies nun am 10. November 2017 geschah, gilt: Für alle ab dem 11. November 2017 geschlossenen, das heißt unterschriebenen (!), Wohnungsmietverträge muss keine Mietvertragsgebühr mehr an das Finanzamt abgeführt werden.
Achtung: Die Gebühr für Miet- und Pachtverträge über Gewerbeobjekte, das heißt Geschäftsräumlichkeiten jeglicher Art, bleibt jedoch unverändert aufrecht.
Offen ist noch die Frage wie bei einer gemischten Nutzung – Wohnung mit Büro – vorzugehen ist. Wir informieren Sie dazu an dieser Stelle, sobald diesbezüglich Klarheit herrscht.
Lesen Sie dazu auch die VEV-Presseaussendung „VEV-Forderung erfüllt: Mietvertragsgebühr wird endlich abgeschafft!“ vom 13. Oktober 2017.