Handwerkerbonus
Nationalrat beschließt Teile des angekündigten Wohn- und Baupakets
Laut Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft soll der Handwerkerbonus die Bauwirtschaft und Handwerksbetriebe in Österreich unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in privaten Wohn- und Lebensbereichen schaffen und die Bürger finanziell entlasten.
Den Handwerkerbonus kann grundsätzlich jede natürliche Person für Arbeitsleistungen beantragen, die in einem Haus oder einer Wohnung, das bzw. die sie selbst als Haupt- oder Nebenwohnsitz nutzt, erfolgen.
Das heißt, sowohl Eigentümer, die ihre Immobilie lebst bewohnen, aber auch Mieter können die Förderung beantragen.
Ergehen Arbeitsleistungen an allgemeinen Teilen in einer Wohnanlage, so können die in der Wohnanlage wohnhaften Personen auch für die auf sie anteilig entfallenden Kosten der Arbeitsleistungen, die von der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung beauftragt wurden, beantragen.
Pro gemeldeter erwachsener Person im Haushalt kann ein Antrag pro Jahr gestellt werden.
Eine Liste an förderbaren Maßnahmen stellt das Ministerium zur Verfügung und kann hier abgerufen werden.
Beispiele daraus sind:
* Malerarbeiten
* Dach- oder Fassadenbegrünung
* Gartengestaltung
* Erneuerung/Dämmung von Dächern
* Verlegung von Wand- und Bodenfliesen
* Tischlerarbeiten
Gefördert wird jedoch nur die Arbeitsleistung (tatsächliche Arbeitszeit), nicht aber etwa Fahrtkosten, Planungs- und Beratungskosten und Materialien. Auch Wartungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben werden, sind nicht förderfähig.
Die Förderung ist für 20% der förderbaren Netto-Kosten möglich. Die maximale Förderhöhe beträgt für das Jahr 2024 € 2.000 pro Haushalt. Für das Jahr 2025 beträgt die maximale Förderhöhe € 1.500 pro Haushalt.
Das bedeutet, dass die Netto-Kosten für die Arbeitsleistung im Jahr 2024 maximal € 10.000 ohne USt und für das Jahr 2025 maximal € 7.500 ohne USt betragen dürfen, um gefördert werden zu können.
Eingereicht werden können Rechnungen für Arbeitsleistungen, die seit 01. März 2024 erfolgt sind.
Empfohlen wird die digitale Einreichung. Hilfestellung dafür bieten die Gemeindeämter.
Weitere Informationen zum Handwerkerbonus finden Sie unter www.handwerkerbonus.gv.at.