Vorarlberger Eigentümervereinigung
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Vorarlberger Eigentümervereinigung fordert Abschaffung der Leerstandsabgabe

23.April 2026

Die im April von der VEV veröffentlichte Studie zeigt: Die bestehende Regelung verfehlt ihr Ziel und belastet Eigentümer in vielen Fällen unverhältnismäßig.

Die von VEV-Präsident MMag. Dr. Markus Hagen, VEV-Geschäftsführerin Mag. Jennifer Reiter und Mag. Michael Gstach erarbeitete Studie zeigt, dass das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen – kurz Leerstandsabgabe – in vielen Fällen an der Lebensrealität vorbeigeht und dringend überarbeitet beziehungsweise in dieser Form abgeschafft werden sollte.

Ein wichtiges Ziel der VEV ist es, die wohn- und eigentumspolitischen Rahmenbedingungen zu verbessern. Aus diesem Grund gab es für VEV-Geschäftsführerin Mag. Jennifer Reiter, VEV-Präsident RA MMag. Dr. Markus Hagen sowie Mag. Michael Gstach, Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Blum, Hagen und Partner, den Anlass, die Treffsicherheit des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen zu prüfen und im Rahmen eines Bundesländervergleichs die relevanten Ausnahmebestimmungen zu untersuchen. Ausgangspunkt der Studie waren konkrete Härtefälle sowohl aus der anwaltlichen Beratungspraxis als auch der Vorarlberger Eigentümervereinigung, die Zweifel an der sachlichen Ausgestaltung und Wirksamkeit des Gesetzes aufgeworfen haben.

Zentraler Befund der Studie ist, dass die Leerstandsabgabe ihr ursprüngliches Ziel, nämlich die Reduktion von spekulativem Leerstand und die Aktivierung von Wohnraum, weitgehend verfehlt. Dazu kommt, dass das Vorarlberger Gesetz im Vergleich zu den anderen 3 Bundesländern, die die Abgabe eingeführt haben, definitiv das strengste ist, mit den am wenigsten zutreffenden bzw. zu eng gefassten gesetzlichen Ausnahmen.

Im Rahmen der Ausarbeitung der Studie und dem darin angestellten Bundesländervergleich wurde deutlich, dass die anderen Bundesländer sorgfältig abgewogene und umfassendere Sonderregelungen haben, die der Lebenswirklichkeit der Menschen näherkommen, als jene der Vorarlberger Leerstandsabgabe. Die Ausnahmen, die es hingegen in das Vorarlberger Gesetz geschafft haben, sind wenig zielgerichtet und führen stattdessen zu Härtefällen unter den Eigentümern. Eine nachvollziehbare Begründung für den überproportional strengen Zugang in Vorarlberg ist nicht bekannt. Im Land der `Hüslebauer’ eine absolut nicht nachvollziehbare Vorgehensweise.

Die gesamte Studie kann steht Ihnen gerne hier zum Download bereit.

 

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