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VEV-Forderung erfüllt: Mietvertragsgebühr wird endlich abgeschafft!

Presseinformation der Vorarlberger Eigentümervereinigung

Der seit langem von der VEV geforderten Abschaffung der Mietvertragsgebühr wurde nun zumindest teilweise entsprochen. Die sowohl Vermieter als auch Mieter treffende Belastung bei der Wohnraumvermietung wird ersatzlos gestrichen. Der Geschäftsraumvermietung bleibt diese Neuerung leider verwehrt. „Diese zumindest teilweise Abschaffung ist ein längst überfälliges Zeichen, dass sich auch Wien dem Thema Leistbares Wohnen annimmt“, so VEV-Präsident Markus Hagen. 


Durch die Mietvertragsgebühr wurde der Aufwand für Vermieter und Mieter unnötig erhöht – und das ohne Gegenleistung. „Es war eine reine Geldbeschaffungsmaßnahme des Finanzamtes, die Vermietern und Mietern nur Bürokratie und Kosten bescherte“, so Markus Hagen. Das Finanzamt hat die schriftlichen Mietverträge nie gesehen, es wurden nur die Abgabenformulare und die Überweisungen bearbeitet. Jeder musste ohne Aufforderung die Gebühr selbst berechnen, das Formular ausfüllen und nach Wien übermitteln. Ob die Gebühr entrichtet wurde oder nicht, hatte auch keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Mietvertrages.


Schon seit Jahren tauchte vereinzelt in Parteiprogrammen immer mal wieder die Forderung nach Abschaffung oder Abänderung der Mietvertragsgebühr auf. Die dringend benötigte Erleichterung für den angespannten Wohnungsmarkt wurde jedoch nie umgesetzt. Die Mietvertragsgebühr ist ein Relikt aus der Zeit Maria Theresias, eingeführt als Pergamentsteuer. „Wir begrüßen diese Entlastung, denn nachvollziehen, warum und wofür da gezahlt wurde, konnten alle Beteiligten nie“, so Hagen.


Mit nichts zu rechtfertigen ist die Aufrechterhaltung der Gebühr für die Geschäftsraummiete. Diese ungerechtfertigte Differenzierung könnte durchaus verfassungswidrig sein.

RA Dr. Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung