Vorarlberger Eigentümervereinigung
A- A+ Login
Navigation überspringen
  • Verein
  • Leistungen
  • Beratungsteam
  • Kontakt
Navigation überspringen Menü
  • Startseite
  • Rechtsinformationen
    • Steuern & Immobilien
    • Aktuelle Indexzahlen
  • Sicher Vermieten
  • Vereinszeitschrift
  • Veranstaltungen
  • Presseaussendungen
  • Rechtliches zu COVID-19
  • Menü öffnenMenü schließen
zurück zur Übersicht

VEV als Ideengeber – Der „kleine Vermieter” ist endlich Gesetz – ein wichtiger wohnpolitischer Meilenstein

19.September 2025

Dornbirn. „Das Gesamtergebnis kann man nicht schönreden – viele der geplanten Maßnahmen bedeuten zusätzliche Hürden. Aber isoliert betrachtet ist die Anerkennung des ‘kleinen Vermieters’ ein Sensationserfolg“, betont RA Dr. Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV).

Wer ist der kleine Vermieter?
Als ‘kleine Vermieter’ gelten jene privaten Vermieter, die höchstens fünf Wohnungen oder Geschäftsräume vermieten. Es sind die Eigentümer, die ein oder zwei Objekte in den Dörfern und Tälern Vorarlbergs anbieten – nicht die gewerblichen Großvermieter. Diese privaten Vermieter stellen laut Hagen das Rückgrat der Wohnungsversorgung dar – allen voran in Vorarlberg. „Ohne sie gäbe es in vielen Gemeinden zukünftig schlicht kein leistbares Mietangebot mehr.”

Differenzierung und Privilegien im Gesetz verankert
Die VEV, allen voran Präsident Dr. Hagen, setzt sich seit Jahren für diese essenzielle Differenzierung zwischen gewerblichen Groß- und privaten Kleinvermietern ein. Das von ihm bereits vor einigen Jahren verfasste Arbeitspapier und die darin enthaltenen Argumente für die gesetzliche Etablierung des ‘kleinen Vermieters’ wurden in Wien aufgegriffen und fanden im Gesetz Berücksichtigung. Konkret bedeutet das nun: Während die Mindestbefristung befristeter Mietverträge künftig von drei auf fünf Jahre ausgeweitet wird, bleibt es für ‘kleine Vermieter’ bei der dreijährigen Frist.

„Das klingt nach einem kleinen Schritt, ist aber ein ganz wesentlicher“, so Hagen. „Damit ist erstmals gesetzlich anerkannt, dass zwischen großen institutionellen Vermietern und privaten Kleinvermietern unterschieden werden muss. Diese Differenzierung – David ist nicht gleich Goliath – ist ein wohnpolitischer Durchbruch.“

Türöffner für weitere Verbesserungen
Die VEV sieht in der Verankerung des ‘kleinen Vermieters’ einen Ausgangspunkt für weitere notwendige Reformen. So müsste der nächste Schritt sein, den ‘kleinen Vermieter’ aus der Befristungsfalle zu befreien. Die Leerstandstudie des Landes Vorarlberg zeigt klar: Viele Eigentümer wagen die Vermietung nicht, weil sie Angst haben, durch Formfehler ungewollt in ein unbefristetes Mietverhältnis zu rutschen. Diese Sorge müssen wir ernst nehmen, wenn wir mehr Wohnungen auf den Markt bringen wollen“, erklärt Hagen.

Druck auf Vermieter wächst dennoch weiter
Das neue Maßnahmenpaket der Bundesregierung bringt für Vermieter erhebliche Belastungen: Mietzinserhöhungen werden gedeckelt, zusätzliche Sanierungsauflagen - Stichwort verpflichtende Dekarbonisierung, weitere Standardisierung von Musterverträgen. All das bedeutet weniger Flexibilität, höhere Kosten und mehr Unsicherheit – Faktoren, die viele Eigentümer von der Vermietung abhalten könnten. Umso wichtiger ist der Erfolg, dass der ‘kleine Vermieter’ nun gesetzlich verankert wird – ein Konzept, das auf eine Initiative der Vorarlberger Eigentümervereinigung zurückgeht. Damit ist erstmals anerkannt, dass private Kleinvermieter andere Rahmenbedingungen benötigen als große Anbieter. Trotz aller Kritikpunkte sieht die VEV darin einen wohnpolitischen Meilenstein, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden darf und auf dem nun aufgebaut werden kann.

Rückfragehinweis:
VEV-Präsident RA Dr. Markus Hagen
Tel.: 05522 395 73 (Kanzlei Blum, Hagen & Partner)
Mail: markus.hagen@kanzlei-bhp.at

Werden Sie Mitglied

Hier geht´s zur Anmeldung

Kontaktieren Sie uns

VEV Beratungsstelle
Färbergasse 17, Haus K
A 6850 Dornbirn

T +43 5572 / 22104
M office@vev.or.at

Vereinsinformationen

  • Kontakt & Anfahrt
  • Karriere
  • Impressum & Haftung
  • Datenschutzerklärung

Mitgliederbereich

  • Mitglied werden
  • Vereinszeitschrift
  • Login

Services

  • Steuern & Immobilien
  • Indexrechner
  • Veranstaltungen
  • Presse
nach oben