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Per Gesetzesnovelle zu Bauzwang und Kostensteigerung

Presseinformation der Vorarlberger Eigentümervereinigung

Die heute vorgestellten Gesetzesnovellen zu Raumplanung und Grundverkehr sind enttäuschend: Mit Regelungen, die de facto aus Tirol abgeschrieben wurden, meint man in Vorarlberg Probleme lösen zu können. Gegenteiliges wird der Fall sein, denn diese angedachten Regelungen führen zu einem Bauzwang und werden die Wohnungspreise in die Höhen treiben, ist VEV-Präsident RA Dr. Markus Hagen überzeugt: „Bestimmte Maßnahmen sind notwendig, müssen aber bis zur wohnungsmarktgerechten Umsetzung durchdacht werden.“

Denn: Was passiert, wenn diese Gesetze so kommen und in der Praxis angewendet werden müssen? Werden Eigentümerinnen und Eigentümer per Gesetz gezwungen, binnen einer Frist zu bauen, fördert dies weiterhin die Zersiedelung und auch den Leerstand. Denn das aufgrund von Zwang gebaute Haus wird nicht zwangsläufig auch vermietet werden. Ein auferlegter Bauzwang soll also künftig unbebautes Land unattraktiv machen. Wohin also werden Investoren künftig ausweichen? In der Regel nun auf Wohnungen! Solange sich an der Finanzlage und den Zinsen nichts ändert, steht fest, dass diese Gesetze für noch mehr Nachfrage bei Wohnungen führen werden – und die derzeit schon angespannte Preislage am Markt wird weiter befeuert. „Hier wurde einmal mehr kein Realitätscheck gemacht. Dieses Gesetz wird Wohnen noch teurer machen“, meint Hagen.

Bedenklich ist, dass neben Zwangsversteigerungen weitere einschneidende Maßnahmen geplant sind, die derzeit aber noch nicht offengelegt werden.

Die Ideen zu diesen Novellen stammen darüber hinaus nicht aus Vorarlberg, sondern wurden von den Tirolern übernommen – kritiklos. „Uns sind keine Nachrichten aus Tirol bekannt, dass die Wohnpreise gesunken sind. Im Gegenteil, wie Innsbruck unter Beweis stellt“, so der VEV-Präsident.

Es sei bedauerlich, dass man wegen einer Handvoll Großindustrieller auf Zuruf von einer Handvoll Intellektueller Gesetze ändere, die die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hart treffen kann. Diese würden darüber hinaus nicht nur keinen Vorteil bringen, sondern die Menschen mit voller Härte treffen, obwohl man weiß, dass sich durch die Gesetze der gewünschte Effekt nicht erreichen lässt. „Verschwiegen wurde bisher, dass diese Gesetze zu Enteignungen führen können und für Grundstücke Entschädigungen unter dem Verkehrswert drohen. Solche Gesetzesvorschläge sollten in einem Land der Eigentümerinnen und Eigentümer keinen Platz haben. Wir hätten uns eine kreativere und effizientere Umsetzung erwartet. Andere Maßnahmen wären weit effizienter, müssten aber endlich auf Bundeseben angegangen werden“, so Hagen abschließend.

RA Dr. Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung