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Mietanpassung: VEV fordert ehrliche Debatte statt gefährliches Spiel mit Emotionen

23. Februar 2023
  • Diskussion wirft alles in einen Topf. Aber: Differenzierung zwischen Mieterhöhung und Wertanpassung sowie freiem Wohnungsmarkt und Richtwertmiete ist essentiell
  • Forderung nach Mietpreisbremse ist populistischer Bumerang
  • Gelebte Praxis: viele Vermieter verzichten bereits auf eine Wertanpassung, Mieterhöhungen finden de facto keine statt – Diskussion ist Sturm im Wasserglas

Dornbirn. Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) verfolgt die aktuelle Diskussion rund um die vermeintliche Erhöhung der Mieten in Vorarlberg mit Skepsis und Sorge. Die von unterschiedlichen Interessenvertretern artikulierten Forderungen und Argumente seien zum Teil haarsträubend, wie VEV-Präsident RA Dr. Markus Hagen sagt. “Es beschleicht einen leider allzu oft das Gefühl, dass nur noch mit den Emotionen der Menschen gespielt wird – anders kann man sich die Forderung nach einer generellen Aussetzung von Mietzinsanpassungen nicht erklären.” Die VEV fordert ein Ende der Klassenkampf-Rhetorik, die das an sich sehr gute Verhältnis von Vermietern und Mietern in Vorarlberg nachhaltig beschädigt. “Es benötigt endlich eine ehrliche Diskussion über die Wohnkosten. Mit Blick auf die Fakten wird nämlich rasch klar: Es sind nicht die vermeintlich ‘bösen Vermieter’, die die Wohnkosten in Österreich in die Höhe treiben.”

Indexanpassung ist keine Mieterhöhung

In der öffentlichen Diskussion werden Mieterhöhung und Indexanpassung oft in denselben Topf geworfen. Fakt ist aber, dass eine Indexanpassung nur den durch die Inflation erlittenen Wertverlust der ursprünglich vereinbarten Miete ausgleicht – mit einer generellen Mietzinserhöhung aber rein gar nichts zu tun hat. “Es ist einigermaßen irritierend, wie einzelne Interessenvertretungen bei den Lohnverhandlungen unter Streikandrohung eine Abgeltung der Inflation fordern und dies damit begründen, dass auch das Wohnen teurer wird, um am Ende des Tages nach erfolgreichen Lohnverhandlungen wieder auf die Barrikaden zu steigen, diesmal mit der Forderung, die erlangten Abgeltungen nicht für die Wertanpassung der Mieten verwenden zu wollen”, ärgert sich Hagen.

Auch die Forderung nach Einfrieren der Richtwertmieten kann sachlich nicht vernünftig argumentiert werden. Wer heute in einer Wohnung lebt, die dem System des Richtwertmietzinses unterliegt, profitiert bereits von einem sehr niedrigen Mietzins. Nicht, weil der Mieter – etwa wie im gemeinnützigen Wohnbau – aufgrund seines geringen Einkommens Unterstützung benötigt. Sondern vielmehr deshalb, weil die Immobilie aufgrund absurder gesetzlicher Vorgaben eben in diese Mietkategorie fällt – darunter etwa sanierte Altbauwohnungen in bester Lage. “So kann es sein, dass ein Gutverdiener in einer kündigungsgeschützten Wohnung in Bestlage Mietpreise bezahlt, die jedem Vergleich mit dem freien Wohnungsmarkt spotten. Es wäre also absurd, hier von einer Wertanpassung abzusehen”, erklärt Hagen.

Gutes Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern

Der Verdacht liege nahe, dass bewusst mit den Emotionen der Menschen gespielt und einmal mehr das Feindbild des ‘bösen Vermieters’ bedient wird, der sich eine goldene Nase verdient. Hier hilft einmal mehr der Blick auf die Fakten: Vorarlberg hat einen sehr kleinstrukturierten privaten Wohnungsmarkt. Das bedeutet: Es gibt kaum gewerbliche Großvermieter. “In Vorarlberg sind es zumeist kleine Vermieter, die trotz den extrem hohen bürokratischen Hürden beispielsweise ihre hart angesparte Altersvorsorge in Form einer Immobilie dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen”, erklärt der VEV-Präsident. “Warum diesen Vermietern durch eine generelle Mietpreisbremse zugemutet werden soll, bei einem langjährigen Mietverhältnis den laufenden Geldwertverlust hinzunehmen, wie es beispielsweise die Mietervereinigung fordert, erschließt sich auch auf den zweiten Blick nicht. Der Nutzen und Wohnwert einer Mietwohnung bleibt für den Mieter ständig gleich hoch, der Geldwert würde aber zu Lasten des Vermieters laufend abnehmen, wenn er keine Wertanpassung durchführen darf. „Gleichzeitig aber ist der Vermieter gezwungen, die noch stärker steigenden Preise für Reparaturen und Sanierungen am Gebäude, die sich am deutlich höheren Baukostenindex orientierten, zu stemmen“, so Hagen.

Mietpreisbremse als Bumerang

Im Rahmen der Leerstandserhebung des Landes Vorarlberg wurde deutlich, dass die Hürden der Vermietung viele Eigentümer abschrecken, ihre Immobilie dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. “Wenn diese Hürde nun auch noch mit einem realen Wertverlust und somit einer De-facto-Enteignung angereichert wird, kann die Forderung einer Mietpreisbremse schnell ein Schuss nach hinten sein”, so Hagen.

Einerseits überlegt die Politik, wie man das Vermieten attraktiver gestalten kann, um Leerstand zu vermeiden, andererseits erfindet sie immer mehr Hürden und Belastungen, die das Vermieten erschweren und damit den Leerstand noch mehr anfeuern.

Die Diskussion entspricht mit Blick auf die Alltagspraxis einem Sturm im Wasserglas. Sogar die Arbeiterkammer attestiert: Viele Vermieter verzichten trotz der hohen Inflation auf die Wertanpassung – zum Teil sogar über Jahre hinweg. Die Stimmung zwischen Vermietern und Mietern ist also gut, größtenteils sogar sehr gut. Das künstliche Anheizen einer schlechten Stimmung sei brandgefährlich und nütze letztlich niemandem etwas, so der VEV-Präsident. “Vermieter und Mieter sitzen im selben Boot. Im gemeinsamen persönlichen Austausch werden zumeist die besten Lösungen gefunden. Diese gelebte Praxis in Vorarlberg darf nicht irgendwelchen ideologischen Grundsätzen zum Opfer fallen”, so Hagen abschließend.

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