Herzlich willkommen bei der Vorarlberger Eigentümervereinigung - Ihrer Interessenvertretung für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Wir machen uns für Ihre Interessen in Sachen Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Raumplanung, Baurecht und sonstigen Angelegenheiten des Grundeigentums stark. Mit einer stetig wachsenden Zahl an Mitgliedern setzen wir uns für die Verbesserung der wohnpolitischen Umstände ein. Unser Beratungsteam steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung in eigentumsrechtlichen Fragen zur Seite.
Wir bitten Sie, uns telefonisch oder auch gerne per E-Mail zu kontaktieren.
Sollte in Ausnahmefällen eine persönliche Vorsprache unumgänglich sein, so ist dies nur nach Terminvereinbarung möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Verwaltungsentgelt 2025
Der in § 22 MRG bestimmte Verwaltungskostensatz (= Verwaltungskostenpauschale) beträgt für das Abrechnungsjahr 2025 € 4,47 (netto) pro Quadratmeter Nutzfläche.
Mietrechtsnovelle - Initiative der VEV bringt Entlastung für erstmals eingeführte, kleine Vermieter
Nationalrat verabschiedete am 11. Dezember 2025 das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (MILG). Das neue Gesetz tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.
Veranstaltungsnachbericht zu den Fachvorträgen "Trautes Heim - Glück allein? Wohnungseigentum und seine Tücken"
Die Vorarlberger Eigentümervereinigung (VEV) bot am Dienstag, dem 14. Oktober 2025, im Kulturhaus Dornbirn und am darauffolgenden Dienstag, dem 21. Oktober 2025, im Vinomnasaal Rankweil mit der Veranstaltungsreihe „Trautes Heim – Glück allein? Wohnungseigentum und seine Tücken“ jeweils einen interessanten Vortrag zu den rechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentums.
VEV als Ideengeber – Der „kleine Vermieter” ist endlich Gesetz – ein wichtiger wohnpolitischer Meilenstein
Die Bundesregierung hat diese Woche ihr Maßnahmenpaket für leistbare Mieten beschlossen. Neben zahlreichen belastenden Einschränkungen für Vermieter, bringt das Paket aber auch eine entscheidende Verbesserung: Die rechtliche Verankerung des von der VEV seit Jahren geforderten „kleinen Vermieters“.