Neues Grundbuchseintragungsgesetz seit 1. Jänner 2013 in Kraft
Bei einem Grundbuchsgesuch, das ab 1.1.2013 bei Gericht eingebracht wird, ist in der Grundbuchseingabe der Wert der Liegenschaft anzugeben oder die Tatsache, dass eine Befreiung beantragt wird.
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